
- Bild: Land NRW
Änderung bei Grundbesitzabgaben 2025
EUV Stadtbetrieb verschickt Gebühren und Grundsteuer erstmals separat
- 14.01.2025 um 11:25
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Jetzt Newsletter abonnierenDer EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel informiert über eine Neuerung bei den Grundbesitzabgabenbescheiden für das Jahr 2025. Ab diesem Jahr werden die Gebühren und die Grundsteuer in zwei separaten Bescheiden festgesetzt und versandt. Diese Umstellung erfolgt im Zuge der Grundsteuerreform und soll die Lesbarkeit der Bescheide verbessern.
Versand der Bescheide:
Die Bescheide werden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen versandt, jedoch gemeinsam zugestellt. In diesem Jahr enthält der Bescheid über die Grundsteuer zudem ein Beiblatt der Stadt Castrop-Rauxel, das Bürgerinnen und Bürgern zusätzliche Informationen zur Grundsteuerreform bereitstellt.
Wichtige Hinweise für Zahlungen:
Bei der Überweisung der Beträge müssen Bürgerinnen und Bürger die Summen aus beiden Bescheiden zusammenzählen. Alternativ können die Beträge getrennt überwiesen werden. Für den Zahlungsprozess gelten weiterhin folgende Regeln:
- Das Kassenzeichen bleibt unverändert.
- Vierteljährliche Vorauszahlungsraten sind wie gewohnt zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
- SEPA-Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit.
Erleichterung durch Lastschriftmandate:
Bürgerinnen und Bürger, die bisher kein Lastschriftmandat erteilt haben, können dies nachholen. Ein entsprechendes Formular ist den Bescheiden beigefügt. Es muss lediglich ausgefüllt, unterschrieben und an den EUV Stadtbetrieb zurückgesendet werden.
Kontakt und weitere Informationen:
Für Rückfragen steht der EUV Stadtbetrieb unter der Telefonnummer 02305 / 96 86-10 oder per E-Mail an info@euv-stadtbetrieb.de zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite des EUV unter www.euv-stadtbetrieb.de.
- Quelle(n): EUV-Stadtbetrieb
Autor

Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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