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Im Stadtgebiet wird immer wieder illegal Müll abgeladen - unter anderem an Containerstandplätzen. | Bild: EUV Stadtbetrieb

Illegale Müllentsorgung: 200.000 Euro Kosten pro Jahr

"Kosten, die die Allgemeinheit trägt"

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„Ist die illegale Müllentsorgung ein Problem, das auch in Castrop-Rauxel zunehmend gravierender wird?“, hatten wir in unserem Artikel vom 18. August gefragt. Der EUV Stadtbetrieb hatte dies auf Anfrage bestätigt und erklärt, dass sich die Anzahl der wilden Müllkippen seit Jahren auf „einem konstant hohen Niveau“ bewege. Insgesamt habe der EUV im vergangenen Jahr etwa 700 Meldungen von Bürgern erhalten, Containerstandplätze exklusive, und es gebe rund zehn bis 15 bekannte Schwerpunktbereiche, an denen regelmäßig illegal Müll abgeladen werde. Nun erhielten wir weitere Zahlen von EUV und Stadtverwaltung.


Unter anderem wollten wir wissen, wie hoch die jährlichen Kosten für die Entsorgung des illegal abgeladenen Mülls sind, denn diese Kosten gehen zu Lasten der Bürger. „Sie liegen bei circa 200.000 Euro – es sind Kosten, die die Allgemeinheit trägt“, so EUV-Sprecherin Sabine Latterner.


Wie viele „Müllsünder“ werden im Jahr erwischt, und welche Bußgelder können anfallen? Die Stadt Castrop-Rauxel sei für Bußgeldverfahren zuständig, wenn Abfall im Bereich von Straßen innerhalb bzw. „im Zusammenhang bebauter Ortsteile" fortgeworfen oder verbotswidrig abgelagert werde, erklärt Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi. In vielen Fällen liege die Zuständigkeit für diese Ordnungswidrigkeiten beim Kreis Recklinghausen (Fachdienst Umwelt, Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde) – unter anderem bei Ablagerungen auf privaten Grundstücken oder an Autobahnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften liege die Zuständigkeit wiederum bei der jeweiligen Straßenbaubehörde.


2026 habe es in Castrop-Rauxel bisher acht Bußgeldverfahren „wegen Zuwiderhandlung gegen die Satzung über die Kreislaufwirtschaft und Abfallentsorgung in der Stadt Castrop-Rauxel (Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung)“ gegeben.


Ein niedriges Bußgeld wurde für die Entsorgung von Kaffeebechern, Getränkedosen und Zigarettenkippen verhängt (80 Euro), ein höheres für die Ablagerung von Müllsäcken mit Gartenabfällen (200 Euro) sowie von Sperrmüll neben Abfallcontainern (300 Euro).


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  • Quelle(n):

Autor

Nina Möhlmeier

Nina Möhlmeier

Freie Mitarbeiterin

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