Werben mit Maß und Stil: Was die Werbesatzung für die Altstadt regelt
Viele Regeln – wenig bekannt? Hier finden Sie die komplette Satzung
- 15.04.2025 um 18:42
- Castrop-Rauxel
Kennen Sie eigentlich die Werbesatzung der Stadt Castrop-Rauxel? Sie existiert seit 2015 und regelt, wie in der Altstadt und dem Innenstadtbereich geworben werden darf. In einem gestern veröffentlichten Artikel haben wir berichtet, wie diese Regeln in der Praxis oft unterlaufen werden. Heute geht es um die Details der Satzung.
Die Werbesatzung dient dem Schutz des Stadtbildes. Die Altstadt in Castrop-Rauxel weist viele historische Gebäude auf, die durch überdimensionierte Reklame beeinträchtigt werden können. Deshalb legt die Satzung fest, welche Werbeformen erlaubt sind, wo sie angebracht werden dürfen, wie groß sie sein dürfen – und welche Ausnahmen es gibt.
Werbeanlagen dürfen laut Satzung nur an der Stätte der Leistung angebracht werden. Werbung für andere Unternehmen ist im Innenstadtbereich also nicht erlaubt. Auch animierte oder blinkende Werbung ist tabu. Für Leuchtreklame gelten besondere Einschränkungen.
Ein zentraler Punkt: "Parallelwerbung" an der Fassade darf nur 80 % der ersten zwei Meter der Schaufensterbreite einnehmen, darüber hinaus nur 40 %. Zusätzlich darf die Werbung nicht höher als 60 cm und nicht größer als drei Quadratmeter sein. Auch die Fensterbeklebung ist begrenzt – auf maximal 40 Prozent der sichtbaren Fläche.
Es gelten ebenfalls Vorschriften für Werbeausleger, Leuchtschriften und sogenannte mobile Werbeträger, wie Aufsteller auf Gehwegen. Letztere dürfen nur in begrenzter Stückzahl, Größe und Zeit aufgestellt werden – und müssen abends wieder entfernt werden.
Doch nicht alles ist verboten: Hinweise auf Öffnungszeiten, Veranstaltungen oder Dekorationen im Schaufenster sind weiterhin erlaubt – ebenso wie Hinweise unter 0,25 m² an Eingangstüren.
Sie wollen es genau wissen? Wir haben den vollständigen Text der aktuellen Werbesatzung für Sie aufbereitet. So können Sie sich selbst ein Bild davon machen, was in Castrop-Rauxels Altstadt erlaubt ist – und was nicht.
Hier finden Sie die vollständige Satzung als PDF:
Hier klicken zum Download als PDF
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- Quelle(n): CASNews
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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