Keuchhusten-Fälle im Kreis Recklinghausen nehmen deutlich zu
Gesundheitsamt registriert seit Jahresbeginn 144 Fälle und rät insbesondere Erwachsenen und Schwangeren zur Impfung
- 06.11.2026 um 11:55
- Castrop-Rauxel
Im Kreis Recklinghausen steigt die Zahl der gemeldeten Keuchhusten-Erkrankungen deutlich an. Nach Angaben des Gesundheitsamtes wurden seit Jahresbeginn 144 Fälle erfasst, davon allein 106 im laufenden vierten Quartal. Damit liegt der Wert bereits jetzt über dem gesamten Vorjahr: 2025 waren im Kreisgebiet 87 Fälle registriert worden. Ein Blick auf die Vorjahre zeigt jedoch, wie stark das Infektionsgeschehen schwanken kann – 2024 wurden mit 245 Fällen deutlich mehr Erkrankungen gemeldet.
Keuchhusten, medizinisch Pertussis genannt, wird durch Bakterien übertragen. Die Ansteckung erfolgt vor allem über Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen freigesetzt werden. „Tückisch ist, dass die Erkrankung zunächst oft wie eine gewöhnliche Erkältung beginnt. Erst später entwickeln sich die typischen, teilweise heftigen Hustenanfälle, die über Wochen anhalten können“, erklärt Dr. Yvonne Dabrowski, Ressortleiterin Infektionsschutz, Infektions- und Ortshygiene beim Kreis Recklinghausen. „Bei Erwachsenen fehlen diese charakteristischen Beschwerden häufig. Stattdessen macht sich die Infektion mitunter lediglich durch einen hartnäckigen Husten bemerkbar.“
Besonders gefährdet sind Säuglinge. Für sie kann Keuchhusten lebensbedrohlich werden. Anders als ältere Kinder entwickeln sie nicht immer die typischen Hustenanfälle, stattdessen können Atemaussetzer auftreten. Im Kreis Recklinghausen wurden in diesem Jahr bereits 20 Fälle bei Kindern unter einem Jahr gemeldet.
Das Gesundheitsamt weist angesichts der aktuellen Zahlen auf die Bedeutung der Schutzimpfung hin. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Grundimmunisierung bereits im Säuglingsalter sowie weitere Auffrischimpfungen im Kindes- und Jugendalter. „Erwachsene sollten ihren Impfstatus ebenfalls überprüfen lassen“, so Dr. Dabrowski. Erwachsene sollten sich einmalig gegen Pertussis impfen lassen, meist in Kombination mit der nächsten fälligen Tetanus- und Diphtherie-Auffrischung. Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen soll laut STIKO alle zehn Jahre geimpft werden.
Eine besondere Rolle spielt die Impfung während der Schwangerschaft. Sie wird bei jeder Schwangerschaft empfohlen, unabhängig von früheren Impfungen. Die dabei gebildeten mütterlichen Antikörper schützen das Neugeborene in den ersten Lebensmonaten, in denen das Risiko für schwere Krankheitsverläufe besonders hoch ist.
Wer über längere Zeit hustet oder anfallsartige Hustenattacken entwickelt, sollte die Beschwerden ärztlich abklären lassen. Das gilt insbesondere nach Kontakt zu einer erkrankten Person oder wenn enger Kontakt zu Säuglingen besteht. „Wird Keuchhusten frühzeitig erkannt, kann eine antibiotische Behandlung die Ansteckungsfähigkeit verkürzen und damit weitere Übertragungen verhindern. Darum raten wir dazu, bestehende Impflücken zu schließen und anhaltenden Husten nicht auf die leichte Schulter zu nehmen“, so Dr. Dabrowski.
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Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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