E-Scooter-Unfälle im Kreis Recklinghausen nehmen zu
Polizeipräsidium Recklinghausen registriert 2025 insgesamt 184 Unfälle mit E-Scootern im Kreisgebiet und in Bottrop – Polizeipräsidentin Zurhausen zeigt sich besorgt
- 18.08.2026 um 07:26
- Castrop-Rauxel
Das Polizeipräsidium Recklinghausen warnt vor einer steigenden Zahl von Verkehrsunfällen mit E-Scootern im Kreis Recklinghausen und in Bottrop. Im Jahr 2025 registrierte die Polizei 184 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von E-Scootern. In 155 Fällen wurden dabei Menschen verletzt, davon 144 Personen, die selbst auf einem E-Scooter unterwegs waren. In 19 Fällen erlitten E-Scooter-Fahrende schwere Verletzungen. An den Unfällen waren 81 Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren beteiligt.
Die Polizei geht zudem von einer hohen Dunkelziffer aus, da bei sogenannten Alleinunfällen mutmaßlich häufig kein Rettungsdienst oder keine Polizei gerufen wird. Im ersten Halbjahr 2025 wurden bereits 82 Unfälle registriert, weshalb für den weiteren Verlauf des Jahres 2026 mit einer weiteren Steigerung der Unfallzahlen gerechnet wird.
Zwei aktuelle Beispiele aus dem laufenden Jahr verdeutlichen die Problematik: Am 11. Februar kam es auf der Straße „Am Allhagen“ in Gladbeck zu einer Kollision zwischen einem 8-jährigen Kind und einem E-Scooter, auf dem zwei Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren zu zweit unterwegs waren. Nach dem Zusammenstoß stürzten alle Beteiligten, die Jugendlichen setzten ihre Fahrt jedoch fort. Das Kind erlitt leichte Verletzungen, die Polizei sucht weiterhin nach den Verantwortlichen.
Am 22. Juni ereignete sich auf der Hohe Straße in Datteln ein weiterer Unfall: Eine 16-Jährige aus Datteln und eine 14-Jährige aus Oer-Erkenschwick waren gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs, als die Fahrerin nach ersten Erkenntnissen vermutlich aufgrund einer Unebenheit auf der Fahrbahn die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Beide stürzten, die 16-Jährige wurde schwer, die 14-Jährige leicht verletzt. Ein Rettungswagen brachte beide ins Krankenhaus.
Recklinghausens Polizeipräsidentin Friederike Zurhausen äußerte sich besorgt über die Entwicklung: „E-Scooter sind im Vergleich zum Pedelec ein noch recht neues Phänomen, die Entwicklung der Unfallzahlen verfolge ich mit Sorge. Nicht immer, aber oft mündet hier jugendlicher Leichtsinn in schweren Unfällen. In vielen Fällen sind das Unfälle, die leicht zu vermeiden gewesen wären.“
Als Gründe für die vergleichsweise hohe Unfallgefahr nennt die Polizei die Bauweise der Fahrzeuge: kleine Räder, ein tiefer Schwerpunkt und eine lange Lenkstange machen E-Scooter deutlich instabiler als Fahrräder. Fahrfehler würden seltener verziehen, was zu Stürzen und schweren Verletzungen führen könne – zumal keine Schutzausrüstung wie ein Helm gesetzlich vorgeschrieben ist, von der Polizei aber ausdrücklich empfohlen wird.
Zu den häufig festgestellten Verstößen zählen laut Polizei das Fahren zu zweit auf einem E-Scooter, die Nutzung des Smartphones während der Fahrt, das Befahren von Gehwegen, teils auch entgegen der Fahrtrichtung, rücksichtsloses Fahrverhalten sowie Fahrten unter Alkoholeinfluss. Hier gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrende. Auch Fahrten ohne gültigen Versicherungsschutz oder technische Manipulationen zur Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h würden immer wieder festgestellt.
„Die Kombination aus vergleichsweiser hoher Geschwindigkeit, oft fehlender Schutzkleidung und der Bauweise von E-Scootern begünstigt eine schwere Unfallfolge. Die Fahrzeuge sind klein und schnell, das führt dazu, dass sie im Straßenverkehr übersehen werden können. Daher mein Aufruf an alle Verkehrsteilnehmende, sich an die Verkehrsregeln zu halten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen“, so Zurhausen weiter.
Die Polizei weist zudem auf die rechtlichen Rahmenbedingungen hin: E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und sind versicherungspflichtig, das Versicherungskennzeichen muss jährlich erneuert werden. Sie dürfen ab einem Alter von 14 Jahren und nur von einer Person gefahren werden. Bei Unfällen können Eltern für die Haftung herangezogen werden. Vorgeschrieben sind unter anderem zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen, Vorder- und Rücklicht sowie eine Klingel. Sogenannte Kinder-E-Scooter mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h gelten dagegen rechtlich als Spielzeug und dürfen außerhalb privater Grundstücke nur auf Gehwegen genutzt werden.
Im Rahmen der Präsenzkonzeption „Leichtmobilität im Fokus“ führt das Polizeipräsidium Recklinghausen im laufenden Jahr insgesamt drei Aktionswochen sowie zusätzliche Schwerpunktkontrollen im gesamten Kreis Recklinghausen und in Bottrop durch. Ziel sei es, das Sicherheitsbewusstsein von E-Scooter-Fahrenden zu erhöhen, die Unfallzahlen zu senken und die Akzeptanz von Schutzausrüstung zu fördern.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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