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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bochumer Versicherungsverein a.G. die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Alle Sterbegelder würden ausgezahlt und alle Verträge und Mitglieder würden ordnungsgemäß weiter betreut, teilt der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVaG) mit. | Bild: Nina Möhlmeier

Bochumer Sterbekasse verliert Betriebserlaubnis: Was bedeutet das für Versicherte?

Bestatter René Kullick: „BVaG muss Licht ins Dunkel bringen“ / 1.500 Mitglieder aus Castrop-Rauxel

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„Nach Millionenverlusten: Lizenzentzug für Bochumer Sterbekasse“, titelte der WDR am 4. August. „Es war purer Zufall, dass ich es gelesen habe. Ich bin aus allen Wolken gefallen“, sagt der Castrop-Rauxeler Bestatter René Kullick. Es handelt sich um eine der größten Sterbekassen, und diese Nachricht betrifft so viele. Ich allein habe schon dutzende betroffene Kunden. Einige von ihnen konnte ich bereits kontaktieren, und ich werde auch damit weitermachen. Der BVaG muss Licht ins Dunkel bringen!“, fordert der Bestatter.


BVaG steht für Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Er ist auf Sterbegeldversicherungen spezialisiert, hat über 120.000 Mitglieder (Stand 31.05.2025) und zählt damit zu den größten Sterbegeldversicherungen in Deutschland.


Auf seiner Homepage informiert der BVaG über die aktuelle Situation. Man befinde sich derzeit in einem aufsichtsrechtlichen Verfahren. Nach aktuellem Stand sei man nicht zahlungsunfähig. Bestehende Versicherungsverträge würden weiterhin verwaltet und Sterbefälle weiterhin bearbeitet. „Aufgrund der Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, darf der BVaG jedoch keine neuen Versicherungsverträge mehr abschließen.“ Auszahlungen bei Kündigungen seien derzeit ausgesetzt. Über konkrete vertragliche Auswirkungen informiere man die betroffenen Mitglieder schriftlich.


Aber was genau wurde eigentlich entschieden? „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Bochumer Versicherungsverein a.G. die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts entzogen. Damit dürfen derzeit keine neuen Versicherungsverträge mehr abgeschlossen werden. Auch Erhöhungen oder Verlängerungen bestehender Verträge sind nicht mehr möglich“, so der BVaG. Hintergrund der aufsichtsrechtlichen Entscheidung seien Wertverluste bei Kapitalanlagen im Jahresabschluss 2025. Einige Kapitalanlagen hätten niedriger bewertet werden müssen, als bisher angenommen.


Die Entscheidung der BaFin bedeute weder, dass bestehende Verträge beendet würden, noch, dass der BVaG aufgelöst werde. Alle Sterbegelder würden ausgezahlt und alle Verträge und Mitglieder würden ordnungsgemäß weiter betreut. Die aktuelle Situation betreffe die bilanzielle Bedeckung und die aufsichtsrechtliche Kapitalausstattung.


Wird das garantierte Sterbegeld also nicht gekürzt? CASNews fragte bei der BVaG nach und wollte zudem wissen, wie viele Mitglieder aus Castrop-Rauxel stammen, wie lange der Abwicklungsprozess dauert und worauf sich die Versicherten anschließend einstellen sollten.


Aktuell habe der BVaG ca. 1.500 Mitglieder aus Castrop-Rauxel, sagt Jan Kratel, Vorstand für Vertrieb und Marketing.


„Zu möglichen Kürzungen gilt nach unserem derzeitigen Kenntnisstand: Die tariflich garantierten Sterbegeldleistungen sollen erhalten bleiben. Bei einem kleineren Teil der Mitglieder kann es jedoch zu Anpassungen beim zusätzlich angesammelten Bonussterbegeld kommen. Welche Mitglieder konkret betroffen sind und in welcher Höhe eine solche Anpassung erforderlich sein wird, wird derzeit noch ermittelt. Wir informieren alle Mitglieder, sobald die individuelle Berechnung abgeschlossen ist“, so Kratel gegenüber CASNews.


Der geordnete Abwicklungsprozess sei auf einen längeren Zeitraum angelegt. Anders als bei einer Insolvenz, werde der Versicherungsbestand nicht kurzfristig beendet. Der BVaG führe den Geschäftsbetrieb fort, betreue die bestehenden Verträge weiter und erbringe auch weiterhin Leistungen in Sterbefällen.


Wie lange der gesamte Prozess dauern werde, lasse sich derzeit nicht abschließend bestimmen. „Wir rechnen mit einem Zeitraum von mehreren Jahren“, sagt Jan Kratel. Perspektivisch werde für den verbleibenden Versicherungsbestand eine langfristig tragfähige Lösung angestrebt. Dazu könne auch eine Übertragung auf einen anderen Versicherer beziehungsweise eine andere Sterbekasse gehören. „Für die Mitglieder besteht aktuell kein Handlungsbedarf; ihre Verträge werden weiterhin vom BVaG betreut.“


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  • Quelle(n):

Autor

Nina Möhlmeier

Nina Möhlmeier

Freie Mitarbeiterin

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