
- Bild: KI-generiert
Lachgas-Verkaufsverbot an Minderjährige beschlossen
Castrop-Rauxel führt auf Antrag der CDU ein Verkaufsverbot nach Dortmunder Vorbild ein
- 22.05.2025 um 07:33
- 861
Newsletter abonnieren - lokal & zuverlässig
Unser kostenloser Newsletter hält Sie täglich über die wichtigsten Nachrichten aus Castrop-Rauxel auf dem Laufenden - direkt ins E-Mail-Postfach.
Jetzt Newsletter abonnierenCastrop-Rauxel. Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am Donnerstag ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige beschlossen. Der Antrag der CDU-Fraktion fand eine breite Mehrheit und wurde – bei lediglich zwei Enthaltungen – angenommen. Bereits zuvor hatte sich der Betriebsausschuss 1 für das Vorhaben ausgesprochen.
Die Verwaltung wird nun beauftragt, eine ordnungsbehördliche Verordnung nach dem Vorbild der Stadt Dortmund zu erarbeiten. Diese soll den Verkauf und die Weitergabe von Lachgas an unter 18-Jährige künftig untersagen. Begleitend soll ein Bericht über bestehende und geplante Präventionsmaßnahmen zum Umgang mit legalen und illegalen Suchtmitteln erstellt werden.
CDU-Ratsmitglied Michael Schneider verwies in der Sitzung noch einmal auf die Intention des Antrags: Der Suchtpräventionsaspekt sei für die CDU von zentraler Bedeutung gewesen. Er zeigte sich dankbar über die fraktionsübergreifende Zustimmung und wertete dies als Zeichen, dass das Anliegen parteiübergreifend geteilt werde.
FDP-Fraktionschef Nils Bettinger begrüßte das Vorhaben, erinnerte jedoch daran, dass es sich lediglich um eine kommunale Einzelmaßnahme handele. Eine dauerhafte Lösung könne nur durch eine gesetzliche Regelung auf Landes- oder Bundesebene erfolgen. Er betonte, dass man sich im Ausschuss darauf verständigt habe, zusätzlich eine Petition an Land und Bund zu richten, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Eine rein städtische Lösung könne das Problem lediglich verdrängen, nicht aber dauerhaft lösen.
Dem Antrag zufolge wird Lachgas zunehmend als Rauschmittel konsumiert. An öffentlichen Orten wie Schulhöfen oder in Parks seien vermehrt leere Kartuschen und Luftballons gefunden worden. Die CDU verweist in ihrer Begründung auf ernstzunehmende gesundheitliche Risiken, darunter Bewusstseinsstörungen, neurologische Ausfälle und Kreislaufprobleme – insbesondere bei übermäßigem Konsum.
Die neue Verordnung soll nach ihrer Ausarbeitung durch die Verwaltung in Kraft treten und Bußgeldregelungen bei Verstößen enthalten. Volljährigen bleibt der Erwerb weiterhin erlaubt. Ziel ist es, Minderjährige vom Konsum fernzuhalten und ein öffentliches Signal an Gesetzgeber und Bevölkerung zu senden.
Castrop-Rauxel folgt mit dem Beschluss dem Vorbild anderer Städte wie Dortmund, die mit ähnlichen Maßnahmen auf den steigenden Konsum von Lachgas reagiert haben.
Transparenzhinweis: Der Autor ist selbst Mitglied des Rates und sitzt der FDP-Fraktion vor.
- Quelle(n): CASNews
Autor

Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
Aktuelle Artikel
Wetter

- Castrop-Rauxel
90%
1.34 km/h