
- Bild: KI-generiert
Keine Panik vor Wespen & Co.: Kreis warnt vor übereilten Nestbeseitigungen
Untere Naturschutzbehörde klärt auf: Entfernung nur bei echter Gefahr erlaubt
- 20.05.2025 um 17:48
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Jetzt Newsletter abonnierenSie summen, fliegen und brummen – und lösen bei vielen Menschen Unbehagen aus: Wespen, Hornissen, Hummeln und andere Insekten werden im Frühling und Sommer häufig als störend oder sogar gefährlich empfunden. Doch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen ruft jetzt zur Besonnenheit auf: Die Angst sei meist unbegründet – und die Bekämpfung von Nestern nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Wie Silke Nutzenberger von der Unteren Naturschutzbehörde erklärte, gebe es jedes Jahr viele Anfragen zu dem Thema. Viele Menschen hätten bereits bei der bloßen Anwesenheit der Tiere Sorge – dabei seien Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen viel harmloser, als oft angenommen werde. Zudem seien sie nützlich, etwa durch das Bestäuben von Pflanzen oder das Beseitigen von Schädlingen im Garten.
Auch die Befürchtung, die Tiere seien aggressiv, sei in den meisten Fällen unbegründet. Sie würden nur dann angreifen, wenn sie gestört oder provoziert würden. Deshalb rät die Behörde, Nester nicht zu stören, Hauptflugbahnen zu meiden und nicht nach den Tieren zu schlagen. Für den Schutz im eigenen Zuhause seien Fliegengitter ein bewährtes Mittel.
Bekämpfung ist gesetzlich geregelt
Die Entfernung eines Nestes – etwa aus Bequemlichkeit oder Angst – sei laut Naturschutzgesetz nicht zulässig. Nur wenn tatsächlich eine konkrete Gefahr für Menschen bestehe, die sich nicht anders abwenden lasse, dürften Maßnahmen ergriffen werden.
Bei nicht besonders geschützten Arten – wie einigen Wespenarten – sei ein Eingreifen durch sachkundige Personen oder Fachfirmen rechtlich möglich, so die Behörde. Aber auch hier gelte: Es brauche einen nachvollziehbaren Grund, und auch diese Tiere sollten möglichst umgesiedelt statt getötet werden.
Gehe es um besonders geschützte Arten wie Hornissen, Wildbienen oder Hummeln, müsse zuvor eine fachkundige Einschätzung erfolgen. Danach könne eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde beantragt werden. Weitere Informationen sowie das notwendige Formular stehen unter www.kreis-re.de/wespennest bereit.
Abschließend erklärte Nutzenberger, dass viele Nester im Herbst verlassen werden. Die Tiere suchten sich dann neue Orte für den Nestbau im Folgejahr. Bis dahin leisteten sie einen wichtigen Beitrag zum Ökosystem – etwa durch die Bestäubung von Blütenpflanzen oder die Regulierung von Ungeziefer.
- Quelle(n): Kreis Recklinghausen
Autor

Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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