04. April 2026
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Rettungsdiensteinsätze: Krankenkassen zahlen nur noch Festbeträge

Patienten müssen seit September Differenzen tragen – Stadt Waltrop stellt Abrechnung ab 2026 um

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Seit dem 1. September 2025 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen für Rettungsdiensteinsätze in mehreren Städten des Kreises Recklinghausen nur noch Festbeträge. Diese liegen unter den Gebühren, die die Städte in ihren Satzungen festgelegt haben. Die Folge: Patienten müssen die entstehenden Differenzbeträge selbst zahlen.


Hintergrund ist ein landesweiter Konflikt zwischen Kommunen und Krankenkassen über die Finanzierung des Rettungsdienstes in Nordrhein-Westfalen. Die Städte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührensatzungen kostendeckend zu kalkulieren. Grundlage dafür ist das Rettungsgesetz NRW (RettG NRW), das ausdrücklich erlaubt, auch sogenannte Fehlfahrten in die Kostenberechnung einzubeziehen.


Als Fehlfahrten gelten Einsätze, bei denen kein Transport ins Krankenhaus erfolgt. Dazu zählen jedoch auch Einsätze mit umfangreichen medizinischen Maßnahmen vor Ort, etwa mit hohem Materialeinsatz oder Reanimationen. Diese Leistungen gehören seit jeher zum Aufgabenbereich des Rettungsdienstes.


Die Krankenkassen erkennen diese Kosten inzwischen nicht mehr an und berufen sich auf das Sozialgesetzbuch V (§ 60 SGB V). Danach würden Fahrkosten nur übernommen, wenn tatsächlich ein Transport ins Krankenhaus stattfindet. Diese unterschiedliche Rechtsauffassung führt dazu, dass die Krankenkassen nur noch Festbeträge erstatten.


Da die Städte gesetzlich verpflichtet sind, ihre Gebühren vollständig zu erheben und die Differenzen nicht aus dem kommunalen Haushalt ausgleichen dürfen, müssen sie diese Beträge direkt bei den Patienten abrechnen. Eine Klärung des Konflikts ist nach Einschätzung der Kommunen nur durch den Gesetzgeber oder auf dem Rechtsweg möglich.


Für Einsätze des Rettungsdienstes der Stadt Waltrop zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember 2025 ergeben sich derzeit folgende Eigenanteile:


Rettungswagen: 225,03 Euro
Krankentransportwagen: 114,30 Euro
Notarzteinsatz: 282,64 Euro


Ab dem 1. Januar 2026 stellt die Stadt Waltrop die Abrechnung um. Dann wird die vollständige Gebühr zunächst dem Patienten in Rechnung gestellt. Dieser ist anschließend angehalten, den Betrag bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einzureichen.


Ab 2026 gelten in Waltrop folgende Gebühren für Rettungsdiensteinsätze:


Rettungswagen: 1.307 Euro
Krankentransportwagen: 562 Euro
Notarzteinsatz: 1.768 Euro


Am Ablauf eines Rettungseinsatzes ändert sich für die Bevölkerung nichts. Der Rettungsdienst steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Auswirkungen ergeben sich ausschließlich bei der nachgelagerten Abrechnung.


Andere Städte im Kreis Recklinghausen handhaben die Abrechnung unterschiedlich: Teilweise werden die Bescheide zunächst an die Krankenkassen geschickt, während den Bürgern später nur die Differenz in Rechnung gestellt wird.


Künftig legen die Städte ihren Gebührenbescheiden ein Informationsblatt bei, das über die Hintergründe der Regelung sowie mögliche Erstattungswege informiert. Beschwerden oder Rückfragen zu den Festbeträgen sollen direkt an die jeweiligen Krankenkassen gerichtet werden.


Die Stadt Waltrop sowie weitere Kommunen im Kreis Recklinghausen bedauern, dass keine einvernehmliche Lösung mit den Krankenkassen erzielt werden konnte. Gleichzeitig sehen sie sich verpflichtet, ihre Satzungen konsequent umzusetzen, um die Finanzierung des Rettungsdienstes sicherzustellen und die kommunalen Haushalte nicht rechtswidrig zu belasten.


  • Quelle(n): Stadt Waltrop

Autor

Maren Giese

Maren Giese

Redakteurin