04. April 2026
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Infektionsschutz-Belehrung jetzt flexibler online möglich

Gesundheitsamt bietet Pflichtbelehrung für Lebensmittelberufe seit 15. März jederzeit digital an

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Wer beruflich erstmals mit Lebensmitteln arbeitet, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamts. Voraussetzung dafür ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Seit dem 15. März 2026 bietet das Gesundheitsamt des Kreises Recklinghausen diese Belehrung noch flexibler online an.


„Bürger können die Belehrung dann jederzeit bequem von zu Hause oder auch unterwegs absolvieren und sind nicht mehr an Termine gebunden. Auch Wartezeiten fallen weg“, erklärt Dr. Jutta Hullmann, Leiterin des Gesundheitsamts des Kreises Recklinghausen. Zwar bestand bereits zuvor die Möglichkeit, die Belehrung online über einen Dienstleister zu absolvieren, dort waren Interessierte jedoch an feste Termine gebunden. Neu ist außerdem, dass die Online-Belehrung in 14 verschiedenen Sprachen angeboten wird.


Pflicht für viele Tätigkeiten im Lebensmittelbereich


Die Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Personen, die beruflich mit Lebensmitteln arbeiten – etwa bei der Herstellung, Verarbeitung, im Verkauf oder in der Verpflegung, beispielsweise in Restaurants, Kantinen oder Cafés. Auch wer mit Bedarfsgegenständen wie Geschirr oder Besteck arbeitet, benötigt diese Bescheinigung.


„Sie ist wichtig, damit Verbraucher vor der Übertragung von Infektionskrankheiten geschützt werden. So werden unter anderem Hygienemaßnahmen und das richtige Verhalten im Krankheitsfall vermittelt“, so Dr. Hullmann.


So läuft die Online-Belehrung ab


Für die Teilnahme wird eine stabile Internetverbindung sowie ein Computer, Smartphone oder Tablet benötigt. Nach der Anmeldung sehen Teilnehmende zunächst ein Video, anschließend folgt ein Test. Wird dieser nicht bestanden, kann er wiederholt werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein persönliches Zertifikat. Der gesamte Ablauf dauert im Durchschnitt etwa 60 Minuten.


Die Belehrung ist weiterhin auch in Präsenz möglich für Personen, die sie nicht online durchführen können. Ein Termin kann direkt mit dem Gesundheitsamt vereinbart werden. Wichtig: Wer die deutsche Sprache nicht beherrscht, muss eigenständig eine Person organisieren, die bei der Übersetzung hilft.


Für die Belehrung erhebt der Kreis Recklinghausen eine Gebühr von 30 Euro. Bei einer Präsenzbelehrung ist die Zahlung bar möglich, online kann per PayPal oder Kreditkarte bezahlt werden.


Weitere Informationen zur Anmeldung, zu benötigten Dokumenten sowie zum Ablauf der Belehrung finden Interessierte unter www.kreis-re.de/belehrung.


  • Quelle(n): Kreis Recklinghausen

Autor

Maren Giese

Maren Giese

Redakteurin