- Bild: CASNews Media / Nils Bettinger (Hintergrund) & Mario Rommel (Selfie)
Wahlprüfungsausschuss befasst sich mit Einspruch gegen Bürgermeisterwahl
Vorlage empfiehlt: Kommunalwahl 2025 in Castrop-Rauxel für gültig erklären
- 17.01.2026 um 15:23
- Castrop-Rauxel
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Jetzt Newsletter abonnierenDer Wahlprüfungsausschuss der Stadt Castrop-Rauxel wird sich am Mittwoch, 21. Januar 2026, mit dem Einspruch gegen die Bürgermeisterwahl vom 14. September 2025 befassen. Das geht aus einer öffentlichen Sitzungsvorlage hervor, die für die Sitzung des Ausschusses vorliegt.
Hintergrund ist ein form- und fristgerecht eingelegter Einspruch des Einzelbewerbers Mario Rommel, der bei der Bürgermeisterwahl 2,02 Prozent der Stimmen erhielt. Rommel hatte den Einspruch am 22. September 2025 beim Wahlbüro der Stadt eingereicht.
In seinem Einspruch machte Rommel unter anderem geltend, dass Wähler nicht hätten abstimmen können, weil ihre Namen im Wählerverzeichnis bereits als abgehakt geführt worden seien. Zudem äußerte er die Vermutung, dass aufgrund von rund 6.000 nachgesendeten Briefwahlunterlagen zahlreiche Wahlberechtigte möglicherweise nicht an der Wahl hätten teilnehmen können.
Die Wahlleitung der Stadt Castrop-Rauxel hat diese Vorwürfe im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorprüfung bewertet. In der Sitzungsvorlage heißt es, dass Rommel keine konkreten Angaben dazu gemacht habe, wie viele Personen tatsächlich an der Stimmabgabe gehindert worden seien. Dem Wahlbüro sei lediglich ein einzelner Fall bekannt geworden, in dem ein Wähler behauptete, wegen eines gesetzten Stimmabgabevermerks nicht wählen zu können.
In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass in solchen Fällen der Wahlvorstand als autonome Einrichtung entscheidet und der gesetzliche Grundsatz gilt, dass jede Person nur einmal wählen darf. Ein gesetzter Stimmabgabevermerk spreche grundsätzlich dafür, dass bereits eine Stimmabgabe erfolgt sei.
Auch die Kritik an den nachgesendeten Briefwahlunterlagen wird in der Vorlage zurückgewiesen. Demnach habe der Einspruchsführer nicht substantiiert dargelegt, ob und in welchem Umfang Wahlberechtigte tatsächlich keine Unterlagen erhalten hätten. Zudem habe die Stadt frühzeitig über den erneuten Versand informiert und die Unterlagen bereits am 25. August 2025 verschickt.
Zur Einordnung führt die Verwaltung zudem Rücklaufquoten früherer Wahlen an. Diese lägen bei der Kommunalwahl 2025 bei rund 89 Prozent und bewegten sich damit im Bereich vergleichbarer Wahlen. Daraus lasse sich kein Rückschluss auf einen Wahlfehler ziehen.
Unabhängig vom Einspruch wurde die Wahl zudem von Amts wegen geprüft. Dabei seien weder Unregelmäßigkeiten bei der Wahlvorbereitung noch bei der Wahlhandlung oder der Feststellung des Wahlergebnisses festgestellt worden. Auch die Wählbarkeit aller gewählten Bewerber sei ordnungsgemäß gegeben.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung dem Wahlprüfungsausschuss, die Wahl des Bürgermeisters, des Rates der Stadt sowie des Integrationsrates gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären. Der Ausschuss gibt hierzu eine Empfehlung ab; die endgültige Entscheidung trifft der Rat der Stadt Castrop-Rauxel in seiner Sitzung am 19. Februar 2026.
Unabhängig davon gilt die Wahl bis zu einer anderslautenden Entscheidung weiterhin als rechtskräftig. Bürgermeister Rajko Kravanja (SPD) hatte die Wahl im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewonnen.
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- Quelle(n): CASNews
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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