15. November 2025
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Geflügelpest bei zwei Wildgänsen nachgewiesen

Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt H5N1 – Kreis Recklinghausen verzichtet auf Sperrzone, ruft Geflügelhalter im Kreis Recklinghausen zu Vorsicht auf

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Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat bei zwei verendeten Wildgänsen aus Dorsten und Gladbeck den Erreger H5N1 nachgewiesen. Damit ist der Verdacht auf Geflügelpest offiziell bestätigt. Nach einer Bewertung des Kreisveterinäramts und in Abstimmung mit dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) wird jedoch auf die Einrichtung einer Sperrzone rund um die Fundorte verzichtet.


Kreis ruft Geflügelhalter zur Wachsamkeit auf

Das europaweit geltende Tiergesundheitsrecht verpflichtet Tierhalterinnen und Tierhalter, geeignete Vorsichtsmaßnahmen gegen die Einschleppung oder Verbreitung von Tierseuchen zu treffen. Der Kreis Recklinghausen appelliert daher auch an Geflügelhalterinnen und -halter in Castrop-Rauxel, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu verstärken.


Empfohlen wird insbesondere, jeglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Futter- und Tränkestellen sollten abgedeckt werden, sodass Wildvögel keinen Zugang haben. Für das Tränken sollte ausschließlich Leitungswasser verwendet werden – Oberflächenwasser ist tabu. Außerdem sollten Stall- und Straßenkleidung getrennt aufbewahrt sowie Hände beim Betreten und Verlassen des Stalls gründlich gereinigt werden.


Hinweise des LAVE

Das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) hat ein Merkblatt mit wichtigen Maßnahmen für Hobby- und Kleingeflügelhalter veröffentlicht. Dieses kann online unter www.lave.nrw.de (Themen → Tiere → Tiergesundheit → Tierseuchen → Geflügelpest) heruntergeladen werden.


Gefahr für Nutzgeflügel bleibt hoch

Die Geflügelpest gilt als hochansteckend und verläuft besonders bei Hühnern und Puten fast immer tödlich. Das Kreisveterinäramt bittet Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet, ihre Tiere regelmäßig zu beobachten. Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen sollte umgehend der Tierarzt eingeschaltet werden. Das Veterinäramt ist telefonisch unter 02361 / 53 2125 oder per E-Mail an FD39@kreis-re.de erreichbar.


Kadaver-Sammelstellen werden eingerichtet

Gemeinsam mit den städtischen Ordnungsämtern richtet das Veterinäramt Kadaver-Sammelstellen ein, an denen tote Wildvögel zur Untersuchung abgegeben werden können. Zuständige Ansprechpartner werden zeitnah auf den Internetseiten der Städte sowie auf der Webseite des Kreises unter www.kreis-re.de/tierseuchen bekanntgegeben.


Nur bestimmte Vogelarten melden

Gemeldet werden sollten vermehrte Funde toter Kraniche, Reiher, Wasservögel oder Greifvögel. Singvögel, Tauben oder Rabenvögel sind in der Regel nicht betroffen und können über den Hausmüll entsorgt werden.


Hintergrund: Aviäre Influenza

Die Aviäre Influenza – auch Vogelgrippe genannt – ist eine Virusinfektion, deren natürliche Wirte vor allem wilde Wasservögel sind. Die besonders schwer verlaufende Form, die Geflügelpest, wird durch hochpathogene Stämme der Subtypen H5 und H7 ausgelöst. Nutzgeflügelarten wie Hühner und Puten sind hoch anfällig und erkranken meist schwer – oft mit einer Sterblichkeit von bis zu 100 Prozent. Wasservögel zeigen dagegen meist mildere Symptome, können das Virus jedoch weitertragen.


  • Quelle(n): Kreis Recklinghausen

Autor

Maren Giese

Maren Giese

Redakteurin