25. Januar 2026
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EUV verschickt Jahresbescheide für Grundbesitzabgaben

Stadtbetrieb bittet wegen rund 25.000 Bescheiden um Geduld bei Rückfragen

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Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel verschickt in den kommenden Tagen die Jahresbescheide zu den Grundbesitzabgaben. Betroffen sind unter anderem die Grundsteuer sowie Gebühren für Straßenreinigung, Winterdienst, Abfallentsorgung, Schmutzwasser, Niederschlagswasser und die Gewässerunterhaltung.


Wie der Stadtbetrieb mitteilt, werden seit dem Jahr 2025 die Grundsteuer und die übrigen Gebühren dauerhaft in zwei getrennten Bescheiden festgesetzt. Diese werden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen datiert, jedoch gemeinsam versandt. Grundstückseigentümer müssen daher bei der Überweisung den Gesamtbetrag aus beiden Bescheiden berücksichtigen.


Unverändert bleiben das Kassenzeichen sowie die Möglichkeit, die Beträge in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten zu entrichten. Die Fälligkeitstermine sind jeweils der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


Bürger, die künftig ein Lastschriftmandat nutzen möchten, können das dem Bescheid beigefügte Formular unterschrieben an den EUV Stadtbetrieb zurücksenden.


Im Jahresbescheid 2026 sind alle Änderungen der persönlichen Verhältnisse berücksichtigt, die dem EUV bis Anfang Dezember 2025 gemeldet wurden. Später bekannt gewordene Änderungen werden mit einem Änderungsbescheid rückwirkend berücksichtigt. Bei vermuteten Fehlern kann ein formloser Korrekturantrag per E-Mail an gba@euv-stadtbetrieb.de gestellt werden.


Da der EUV rund 25.000 Jahresbescheide verschickt, ist in den kommenden Wochen mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten zu rechnen. Der Stadtbetrieb bittet insbesondere bei telefonischen Anfragen um Geduld. Anliegen können alternativ auch per E-Mail übermittelt werden.


  • Quelle(n): EUV Stadtbetrieb

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.