Schottergarten beim EUV? CASNews fragte nach
Warum die steinige Fläche vor dem Verwaltungsgebäude am Westring kein gewöhnlicher Schottergarten ist
- 21.10.2026 um 13:42
- Castrop-Rauxel
Die Stadt Castrop-Rauxel setzt sich für mehr Grün in privaten Gärten ein und weist darauf hin, dass sogenannte Schottergärten nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen grundsätzlich unzulässig sind. Doch ausgerechnet vor dem Verwaltungsgebäude des EUV Stadtbetriebs am Westring 215 befindet sich eine größere Fläche, die überwiegend mit Kies und Steinen gestaltet ist. Ein Widerspruch? Tatsächlich erfüllt die Anlage eine besondere technische Funktion.
CASNews hatte bereits im August bei der Stadtverwaltung und dem EUV nachgefragt, wie die Gestaltung mit den Regelungen der Landesbauordnung vereinbar ist und ob eine vergleichbare Anlage auch auf privaten Grundstücken zulässig wäre. Der Stadtbetrieb erläuterte daraufhin die Hintergründe.
Teil der „Route des Regenwassers“
Der Betriebshof am Westring gehört nach Angaben des EUV zur Initiative „Route des Regenwassers“ der Emschergenossenschaft. Im Rahmen dieser Initiative sei es gelungen, einen Großteil des ursprünglich nahezu vollständig befestigten Geländes vom Kanalnetz abzukoppeln.
Eine wesentliche Rolle spielt dabei die bereits 2001 errichtete Fläche vor dem Verwaltungsgebäude. Regenwasser vom Dach des Gebäudes wird über offene Rinnen in eine Mulde geleitet, unter der sich eine sogenannte Kiesrigole befindet.
Eine solche Rigole besteht aus einem unterirdischen, mit Kies gefüllten Bereich. Die Hohlräume zwischen den Steinen nehmen Regenwasser auf und schaffen zusätzliches Rückhaltevolumen. Das Wasser kann anschließend im Boden versickern, statt unmittelbar in die Kanalisation abgeleitet zu werden.
Nach Angaben des EUV ist die Rigole mit einem Vlies ummantelt. Dieses verhindert, dass Bodenmaterial eingeschwemmt wird und die Hohlräume zwischen den Steinen zusetzt. Folien seien dagegen nicht unterlegt.
Aus Sicht des Stadtbetriebs handelt es sich deshalb nicht um einen Schottergarten im Sinne der Landesbauordnung, sondern um eine technische Anlage zur Regenwasserversickerung.
Mehr Grün wäre ökologisch vorteilhaft
Gleichwohl räumt der EUV ein, dass begrünte Gartenflächen Vorteile für Klima und Umwelt bieten. Sie fördern die Verdunstungskühlung, die biologische Vielfalt und wirken sich positiv auf das Mikroklima aus.
Deshalb habe man versucht, den wechselfeuchten Bereich mit einzelnen Pflanzen zu begrünen. Dabei müsse allerdings verhindert werden, dass deren Wurzeln in den Kieskörper der Rigole hineinwachsen und die technische Funktion beeinträchtigen.
Dürften Privatleute ihren Garten genauso gestalten?
Für private Grundstückseigentümer stellt sich damit eine interessante Frage. Schließlich weist die Stadt selbst darauf hin, dass Schotterungen von Grünflächen nach § 8 Absatz 1 der Landesbauordnung NRW grundsätzlich nicht zulässig sind. Könnte eine vergleichbare Anlage zur Regenwasserversickerung auch auf einem Privatgrundstück erlaubt sein?
Genau das wollte CASNews ebenfalls vom EUV wissen. Eine pauschale Antwort gab der Stadtbetrieb allerdings nicht. Er verwies auf die Ausnahmen und Regelungen der Landesbauordnung, die jeweils im Einzelfall geprüft werden müssten.
Entscheidend ist also nicht allein, ob auf einer Fläche Kies oder Steine liegen. Auch ihre Funktion und bauliche Ausführung spielen bei der rechtlichen Bewertung eine Rolle. Die Anlage am Westring lässt sich deshalb nicht ohne Weiteres als Vorbild für private Vorgärten heranziehen.
Offen blieb in der Antwort des EUV zudem, welcher Anteil der Außenanlage tatsächlich als begrünte Fläche gilt. Diese Angabe hatte CASNews ebenfalls erfragt.
Fest steht: Hinter der auf den ersten Blick an einen Schottergarten erinnernden Fläche verbirgt sich nach Angaben des EUV ein Regenwassersystem. Was optisch wie eine weitgehend mit Steinen gestaltete Gartenfläche wirkt, dient hier vor allem der Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser.
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Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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