Pflegereform könnte Alltagshilfen in Castrop-Rauxel gefährden
Pflegedienstinhaber Matthias Urban warnt vor möglichen Einschnitten bei Haushaltshilfen, Belastungen für Angehörige und gefährdeten Arbeitsplätzen
- 03.11.2026 um 06:51
- Castrop-Rauxel
Wer im Alter oder wegen einer Erkrankung Unterstützung benötigt, ist häufig nicht nur auf medizinische Pflege angewiesen. Auch Hilfe beim Putzen, Einkaufen oder bei alltäglichen Erledigungen kann entscheidend dafür sein, weiterhin selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Doch ausgerechnet diese Angebote könnten durch eine geplante Reform der Pflegeversicherung erheblich verändert werden. Die möglichen Auswirkungen betreffen bundesweit ambulante Pflegedienste, die solche Unterstützungsleistungen anbieten – und damit auch zahlreiche pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen in Castrop-Rauxel. Matthias Urban, Inhaber des Pflegedienstes Urban, erläutert im Gespräch mit CASNews, welche Folgen die geplanten Änderungen für die örtliche Versorgung und die Beschäftigten haben könnten.
Im Gespräch mit CASNews schildert Urban, weshalb ihn das geplante Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschäftigt. Besonders problematisch sei aus seiner Sicht, dass bewährte Unterstützungsangebote möglicherweise schon zum Jahreswechsel nicht mehr in der bisherigen Form über die Pflegeversicherung abgerechnet werden können. Zugleich bleibe den Pflegediensten kaum Zeit, ihre Betriebsabläufe und Personalplanung anzupassen.
Die Bundesregierung verfolgt mit der Reform allerdings ein anderes Ziel: Sie will die finanziell angeschlagene Pflegeversicherung stabilisieren, Leistungen übersichtlicher gestalten und die Versorgung langfristig sichern. Der Gesetzentwurf wurde am 30. September 2026 vom Bundeskabinett beschlossen. Welche Regelungen letztlich in Kraft treten, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
131 Euro im Monat – für viele Menschen eine wichtige Hilfe
Im Mittelpunkt der Kritik steht der bisherige Entlastungsbetrag nach § 45b Sozialgesetzbuch XI. Pflegebedürftige Menschen können derzeit monatlich bis zu 131 Euro für bestimmte anerkannte Unterstützungsleistungen nutzen. Dazu gehören beispielsweise Hilfen im Haushalt, Betreuungsangebote oder Unterstützung bei alltäglichen Erledigungen.
Besonders für Menschen mit Pflegegrad 1 ist dieser Betrag wichtig. Sie benötigen zwar vergleichsweise wenig Unterstützung, können aber bestimmte Aufgaben möglicherweise nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigen. Die regelmäßige Haushaltshilfe kann dann dazu beitragen, die Selbstständigkeit zu erhalten und Angehörige zu entlasten.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag durch ein sogenanntes Sozialraumbudget ersetzt werden. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen auf dieses neue Budget allerdings keinen Anspruch mehr haben. Stattdessen sieht die Bundesregierung für sie verstärkte Beratung, Pflegebegleitung und präventive Angebote vor.
Für Betroffene könnte dies bedeuten, dass sie bislang finanzierte Haushaltshilfen künftig selbst bezahlen, anderweitig organisieren oder auf sie verzichten müssen. Ob andere Unterstützungsangebote den Wegfall im Einzelfall ausgleichen können, bleibt abzuwarten.
Matthias Urban sieht dadurch ein konkretes Problem für seine Patienten. Sollte die Reform in der vorgesehenen Form umgesetzt werden, müsse er möglicherweise Menschen, die bislang regelmäßig hauswirtschaftliche Unterstützung erhalten, mitteilen, dass sein Pflegedienst diese Leistungen nicht mehr wie gewohnt anbieten könne.
Mehr Geld für Pflegegrad 2 bis 5 – aber andere Regeln
Für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 sieht die Reform ein monatliches Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro vor. Gegenüber dem bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro wäre das zunächst eine Erhöhung.
Allerdings soll das Geld künftig stärker auf bestimmte niedrigschwellige und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag konzentriert werden. Die bisherigen Möglichkeiten, Leistungen ambulanter Pflegedienste oder der Tagespflege über den Entlastungsbetrag abzurechnen, würden dadurch eingeschränkt beziehungsweise verändert.
Die Bundesregierung möchte mit dieser Neuordnung die verschiedenen Leistungen klarer voneinander trennen und das Angebot an Alltagshilfen ausbauen. Auch Nachbarschaftshelfer sollen künftig nach entsprechenden Anerkennungsverfahren stärker einbezogen werden können.
Pflegedienste und ihre Verbände sehen darin jedoch ein praktisches Problem: Ein höherer Geldbetrag hilft nur dann, wenn es vor Ort ausreichend zugelassene Anbieter gibt, die die benötigten Leistungen tatsächlich erbringen können.
Für Castrop-Rauxel stellt sich damit die Frage, ob andere Dienstleister die bisher von ambulanten Pflegediensten übernommenen Aufgaben auffangen könnten. Wie viele entsprechende Anbieter in der Stadt verfügbar wären und welche zusätzlichen Kapazitäten sie hätten, ist bislang nicht geklärt.
Was wird aus den Beschäftigten?
Die wirtschaftlichen Auswirkungen beschäftigen Matthias Urban besonders. Viele ambulante Pflegedienste beschäftigen neben Pflegefachkräften auch Mitarbeiter, die ausschließlich oder überwiegend hauswirtschaftliche Unterstützung leisten.
Wenn solche Leistungen künftig nicht mehr wie bisher abgerechnet werden können, könnte für diese Mitarbeiter die bisherige Beschäftigungsgrundlage teilweise wegfallen. Urban befürchtet deshalb, dass Pflegedienste Personal abbauen müssten, obwohl die betreffenden Hilfen weiterhin benötigt werden.
Hinzu kommen arbeitsrechtliche Fragen. Mitarbeiter, die seit vielen Jahren beschäftigt sind, können nicht kurzfristig zum Jahreswechsel entlassen werden. Kündigungsfristen und bestehende Arbeitsverträge gelten weiter. Die Unternehmen müssten möglicherweise übergangsweise Personalkosten tragen, obwohl bestimmte Einnahmen bereits weggefallen sind.
Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK) warnt ebenfalls vor einem erheblichen Beschäftigungsrisiko. In einem offenen Brief vom 27. Oktober an Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann verweist der Verband darauf, dass Tausende sozialversicherungspflichtig beschäftigte Hauswirtschaftskräfte ihre Arbeitsplätze verlieren könnten.
Eine belastbare Prognose, wie viele Beschäftigte in Castrop-Rauxel tatsächlich betroffen wären, liegt bislang nicht vor. Auch für den Pflegedienst Urban sind konkrete mögliche Personalmaßnahmen noch nicht abschließend beziffert.
Warum Pflegedienste nicht einfach eine zweite Firma gründen können
Eine mögliche Lösung wäre, die hauswirtschaftlichen Leistungen künftig über ein eigenständiges Unternehmen anzubieten, das die erforderliche Anerkennung für Unterstützungsangebote erhält. So könnten bestehende Mitarbeiter möglicherweise weiterbeschäftigt und Kunden weiterhin versorgt werden.
Urban sieht darin allerdings keine kurzfristig praktikable Lösung. Die Gründung und Organisation eines zusätzlichen Unternehmens würde neue rechtliche, personelle und wirtschaftliche Fragen aufwerfen.
Auch der LfK beschreibt entsprechende Überlegungen seiner Mitgliedsbetriebe. Der Verband weist darauf hin, dass in Nordrhein-Westfalen bislang unter bestimmten Voraussetzungen sowohl eine Zulassung als ambulanter Pflegedienst als auch eine landesrechtliche Anerkennung für niedrigschwellige Unterstützungsangebote bestehen konnten. Diese Kombination soll nach dem Gesetzentwurf künftig nicht mehr in der bisherigen Form möglich sein.
Für bereits bestehende Anbieter könnten damit ebenfalls Änderungen erforderlich werden. Ob und wie sich solche Betriebe organisatorisch anpassen können, hängt von den endgültigen gesetzlichen und landesrechtlichen Vorgaben ab.
Auch Tagespflegeeinrichtungen könnten betroffen sein
Neben den ambulanten Diensten könnten die Änderungen auch Tagespflegeeinrichtungen treffen. Dort verbringen pflegebedürftige Menschen einen Teil des Tages, werden betreut und versorgt und kehren anschließend in ihre häusliche Umgebung zurück. Für Angehörige können solche Angebote eine wichtige Entlastung darstellen.
Der bisherige Entlastungsbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Finanzierung von Kosten der Tagespflege eingesetzt werden. Sollte diese Möglichkeit künftig entfallen, könnten für die Betroffenen zusätzliche Eigenkosten entstehen.
Urban befürchtet, dass manche Familien die Angebote dann seltener nutzen oder ganz darauf verzichten könnten. Das wiederum würde die wirtschaftliche Grundlage der Einrichtungen belasten.
Auch andere Pflegeanbieter warnen vor dieser Entwicklung. So verweist der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) darauf, dass der Wegfall bisheriger Finanzierungsmöglichkeiten die Tagespflege verteuern und damit bestehende Versorgungsstrukturen gefährden könnte.
Für Castrop-Rauxel wäre insbesondere entscheidend, ob örtliche Tagespflegeeinrichtungen die bisherigen Leistungen weiterhin wirtschaftlich anbieten können und welche zusätzlichen Kosten möglicherweise auf ihre Besucher zukommen. Konkrete Auswirkungen auf einzelne Einrichtungen lassen sich derzeit noch nicht beziffern.
Verhinderungspflege soll neu organisiert werden
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die sogenannte Verhinderungspflege. Sie ermöglicht es pflegenden Angehörigen bislang, zeitweise eine Ersatzpflege zu finanzieren, etwa wenn sie selbst krank werden oder Urlaub benötigen.
Auch hier sieht die Reform Veränderungen vor. Die bisherigen Leistungen sollen teilweise in neue Budgets überführt werden. Vorgesehen sind unter anderem ein Entlastungsbudget sowie ein Überbrückungsbudget für akute oder vorübergehende Versorgungssituationen.
Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums sollen Pflegebedürftige künftig flexibler über bestimmte Mittel verfügen und damit beispielsweise auch eine Ersatzpflege organisieren können. Die Leistung soll somit nicht grundsätzlich ersatzlos verschwinden, sondern anders finanziert und organisiert werden.
Ob die neuen Regelungen in der Praxis ebenso gut funktionieren wie die bisherigen Ansprüche, bleibt allerdings offen. Für pflegende Angehörige in Castrop-Rauxel ist besonders wichtig, dass eine verlässliche Vertretung auch künftig verfügbar und finanzierbar bleibt.
Der Zeitplan sorgt für zusätzliche Kritik
Nicht nur die geplanten Änderungen selbst, sondern auch der enge Zeitplan beschäftigen die Pflegebranche. Nach den derzeitigen Planungen sollen wesentliche Regelungen bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Branchenvertreter verweisen darauf, dass das parlamentarische Verfahren noch läuft und wesentliche Entscheidungen möglicherweise erst kurz vor Weihnachten fallen. Für Pflegeunternehmen bliebe dann nur wenig Zeit, ihre Angebote, Verträge, Abrechnungsverfahren und Personalplanung an die neuen Bedingungen anzupassen.
Der LfK fordert deshalb in seinem offenen Brief eine verbindliche Übergangsfrist über den Jahreswechsel hinaus. Solange keine tragfähige Anschlussversorgung gewährleistet sei, müssten bestehende Unterstützungsleistungen weiterfinanziert werden können.
Die Kritik richtet sich damit nicht ausschließlich gegen das Ziel der Reform, sondern insbesondere gegen die Frage, wie ein Übergang ohne Versorgungslücken gelingen soll.
Warum die Bundesregierung das Pflegesystem verändern will
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Reform notwendig, weil die soziale Pflegeversicherung finanziell zunehmend unter Druck gerät. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen ist deutlich gestiegen. Gleichzeitig erhöhen unter anderem steigende Personalkosten und die demografische Entwicklung den Finanzierungsbedarf.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet für 2027 nach bisherigem Recht mit einem Defizit der sozialen Pflegeversicherung von rund 7,6 Milliarden Euro. Für 2028 wird ein noch deutlich höherer Fehlbetrag erwartet.
Die Reform soll deshalb nicht nur Leistungen neu ordnen, sondern auch Verwaltungsaufwand verringern, Prävention stärken und langfristig die Finanzierung sichern. Vorgesehen sind unter anderem eine intensivere Pflegebegleitung, neue Unterstützungsangebote und Änderungen bei den Begutachtungsregeln.
Aus Sicht des Ministeriums sollen die neuen Budgets Pflegebedürftigen mehr Entscheidungsspielraum geben und die Inanspruchnahme von Leistungen vereinfachen. Für Menschen, die bereits einen anerkannten Pflegegrad besitzen, ist bei den geplanten Änderungen der Begutachtung ein Bestandsschutz vorgesehen.
Die grundsätzliche Notwendigkeit einer finanziellen Stabilisierung wird auch von Pflegeverbänden anerkannt. Umstritten ist jedoch, ob die vorgesehenen Änderungen die Versorgung tatsächlich verbessern oder bestehende Angebote gefährden könnten.
Was bedeutet das für Castrop-Rauxel?
Die möglichen Folgen reichen über die wirtschaftliche Situation einzelner Pflegedienste hinaus. Sollte bisherige hauswirtschaftliche Unterstützung wegfallen, müssten pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Ersatz organisieren. Das könnte insbesondere alleinlebende Senioren treffen, die nur gelegentlich Hilfe benötigen und bislang mit dem monatlichen Entlastungsbetrag auskommen.
Wer keine geeigneten Anbieter findet oder zusätzliche Kosten nicht tragen kann, könnte notwendige Unterstützung seltener in Anspruch nehmen. Angehörige müssten möglicherweise häufiger einspringen und dafür eigene berufliche oder private Verpflichtungen zurückstellen.
Gleichzeitig könnten örtliche Pflegedienste Einnahmen verlieren und Beschäftigungsmöglichkeiten in der Hauswirtschaft zurückgehen. Auch Tagespflegeeinrichtungen wären möglicherweise von einer veränderten Nachfrage betroffen.
Andererseits könnten durch neue, anerkannte Unterstützungsangebote und die geplante Pflegebegleitung zusätzliche Versorgungsmöglichkeiten entstehen. Ob diese schnell genug aufgebaut werden können, um bisherige Angebote zu ersetzen oder zu ergänzen, ist derzeit nicht absehbar.
Damit wird aus einer bundespolitischen Reform eine ganz konkrete Frage für die Stadtgesellschaft: Wer hilft künftig älteren und pflegebedürftigen Menschen in Castrop-Rauxel bei den alltäglichen Dingen, wenn bisherige Angebote nicht mehr wie gewohnt finanziert werden können?
Entscheidungen stehen noch aus
Bislang handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind weiterhin möglich. Die von Matthias Urban und den Pflegeverbänden befürchteten Folgen stehen deshalb noch nicht fest.
Für die betroffenen Unternehmen und ihre Kunden besteht dennoch bereits jetzt Planungsunsicherheit. Sie müssen sich auf mögliche Veränderungen vorbereiten, ohne die endgültigen Bedingungen zu kennen.
Matthias Urban und der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW fordern deshalb, bestehende Unterstützungsangebote bei der Neuordnung nicht aus dem Blick zu verlieren und ausreichende Übergangsregelungen vorzusehen.
Für die Menschen in Castrop-Rauxel wird letztlich weniger entscheidend sein, unter welchem Namen eine Pflegeleistung künftig abgerechnet wird. Entscheidend ist, ob die benötigte Hilfe auch nach der Reform tatsächlich verfügbar bleibt und wer sie bezahlen kann.
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Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
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