Nach BSW auch AfD: Weitere Beschwerde bei der Kommunalaufsicht
Ausschussbesetzung nach Ratssitzung sorgt für anhaltende rechtliche Zweifel
- 17.12.2025 um 07:08
- Castrop-Rauxel
Nach der Ratssitzung vom 27. November 2025 zur Bildung und Besetzung der Ausschüsse erhält das Verfahren ein weiteres juristisches Nachspiel. Nach der BSW-Gruppe hat nun auch die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Castrop-Rauxel die Kommunalaufsicht des Kreises Recklinghausen eingeschaltet und um eine rechtliche Prüfung gebeten.
Bereits zuvor hatte das BSW die Ausschussbesetzung beanstandet. CASNews hatte darüber ausführlich berichtet.
Kritik an Vorbereitung und Ablauf
Nach Darstellung der AfD sei das Verfahren zur Ausschussbesetzung nicht ordnungsgemäß vorbereitet worden. Der von der Verwaltung erarbeitete Besetzungsvorschlag sei ausschließlich an die Fraktionsvorsitzenden übermittelt und nicht vorab veröffentlicht worden. Einzelratsmitglieder und Gruppen seien im Vorfeld nicht informiert gewesen. Am Sitzungstag hätten CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der diesem Vorschlag entsprochen habe.
Sachkundige Bürger als zentraler Streitpunkt
Inhaltlich kritisiert die AfD insbesondere, dass die Ausschussbesetzungen faktisch an die Benennung sachkundiger Bürger geknüpft worden seien. Nach Auffassung der Fraktion könne niemand verpflichtet werden, ein solches Amt zu übernehmen. Zudem hätten Fraktionen sehr unterschiedliche Möglichkeiten, geeignete Personen zu gewinnen.
Für die AfD sei es aufgrund der kurzen Vorlaufzeit und weiterer Umstände nicht möglich gewesen, alle vorgesehenen Plätze mit sachkundigen Bürgern zu besetzen. In der Folge seien Ausschusssitze unbesetzt geblieben, die der Fraktion nach dem Verhältniswahlrecht zugestanden hätten. Von der AfD benannte Ratsmitglieder seien nicht berücksichtigt worden, obwohl dies nach ihrer Auffassung durch die Gemeindeordnung NRW ausdrücklich vorgesehen sei.
Rügen im Rat ohne Berücksichtigung
Die Fraktion gibt an, bereits während der Ratssitzung mehrfach rechtliche Bedenken vorgetragen und jeden Wahlgang gerügt zu haben, in dem ihr zustehende Sitze unbesetzt geblieben seien. Diese Einwände hätten jedoch keine Berücksichtigung gefunden.
Verweis auf Rechtsprechung
In ihrem Schreiben an die Kommunalaufsicht verweist die AfD auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden. Dieses habe zwar die grundsätzliche Zulässigkeit einer festen Anzahl sachkundiger Bürger in Ausschüssen bestätigt, zugleich aber offen gelassen, wie zu verfahren sei, wenn tatsächlich nicht ausreichend sachkundige Bürger zur Verfügung stünden. Genau dieser Fall liege nach Ansicht der AfD in Castrop-Rauxel vor.
Weitere Schritte möglich
Die AfD betont, es gehe ihr nicht um parteipolitische Auseinandersetzungen, sondern um die Wahrung demokratischer Grundsätze und gleichberechtigter Mitwirkungsrechte aller gewählten Ratsmitglieder und Fraktionen. Weitere rechtliche Schritte schließt die Fraktion ausdrücklich nicht aus.
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- Quelle(n): AfD Castrop-Rauxel
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.
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