Sonntag, 25. Oktober 2026
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Grundsteuer steigt auf 870 Prozent – Rat entscheidet heute über neuen Hebesatz

Die Stadt erwartet deutlich geringere Einnahmen aus der Grundsteuer. Warum die Anhebung nötig wird und was sie für Eigentümer und Mieter bedeutet

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Der Rat der Stadt berät heute über eine deutliche Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes. Die Verwaltung schlägt vor, die Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2026 von bisher 825 Prozent auf 870 Prozent anzuheben. Hintergrund sind erhebliche Einnahmeausfälle, die sich aus der bundesweiten Grundsteuerreform ergeben.


Um die Entscheidung einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Grundlagen: Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten kommunalen Einnahmen. Sie wird auf Grundstücke und Gebäude erhoben und von den Städten und Gemeinden selbst festgelegt. Eigentümer zahlen die Steuer direkt, doch gerade im Mietwohnungsbereich wird sie üblicherweise über die Nebenkosten an die Mieter weitergegeben. Die Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt und finanzieren unter anderem Straßen, Grünflächen, Schulen und öffentliche Einrichtungen.


Seit dem 01.01.2025 gilt bundesweit ein neues Grundsteuerrecht. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht Teile der alten Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Die Reform führt dazu, dass alle Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden mussten. Aus diesen neuen Werten berechnet das Finanzamt einen sogenannten Messbetrag. Erst im letzten Schritt wenden die Kommunen ihren jeweiligen Hebesatz an – also den Prozentsatz, der darüber entscheidet, wie hoch die tatsächlich zu zahlende Grundsteuer ausfällt.


Castrop-Rauxel hatte für 2025 einen einheitlichen Hebesatz von 825 Prozent festgesetzt, der fast genau dem vom Land empfohlenen „aufkommensneutralen Hebesatz“ von 826 Prozent entsprach. Ziel war es ausdrücklich, die Reform so umzusetzen, dass die Stadt weder mehr noch weniger Grundsteuer einnimmt als zuvor. Auf eine komplizierte Aufteilung in unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude wurde zunächst verzichtet, weil rechtliche Unsicherheiten bestanden und man Konflikte mit der Finanzverwaltung vermeiden wollte.


In der praktischen Umsetzung zeigte sich jedoch schnell ein Problem: Viele der vom Finanzamt zunächst verschickten Messbescheide mussten im Laufe des Jahres 2025 nach unten korrigiert werden. Jede Senkung eines Messbetrags bedeutet automatisch, dass die Stadt weniger Grundsteuer einnehmen kann, selbst wenn der Hebesatz unverändert bleibt. Nach Angaben der Verwaltung summieren sich diese Mindereinnahmen in diesem Jahr auf rund 816.000 Euro. Weitere Korrekturen werden erwartet.


Hinzu kommt eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom gestrigen Mittwoch. Das Gericht erklärte das sogenannte Bundesmodell, das auch NRW verwendet, für rechtmäßig. Das bedeutet zwar mehr Rechtssicherheit für die Kommunen, ändert jedoch nichts an den bereits eingetretenen Einnahmeausfällen. Auch künftig ist damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung weitere Messwerte anpasst, was wiederum die Einnahmen der Stadt schmälert.


Um die geplanten Einnahmen wieder zu erreichen, empfiehlt die Verwaltung nun eine Anpassung des Hebesatzes um 45 Prozentpunkte auf insgesamt 870 Prozent. Die Stadt betont, dass es sich weiterhin um eine aufkommensneutrale Maßnahme handelt – also nicht um eine Steuererhöhung im klassischen Sinne. Die Erhöhung soll die Verluste ausgleichen, die durch die Herabsetzungen der Messwerte entstanden sind. Für einzelne Steuerpflichtige beträgt der Aufschlag gemessen am bisherigen Steuerbetrag nach Angaben der Verwaltung durchschnittlich etwa 5,45 Prozent.


Für Mieter ist wichtig: Auch wenn Vermieter die Grundsteuer grundsätzlich umlegen dürfen, entscheidet letztlich die konkrete Situation im Mietverhältnis über die Belastung. Ein Anstieg des Hebesatzes führt nicht automatisch zu gleich hohen Mehrkosten für alle Haushalte, da die Grundsteuer stark vom Grundstückswert und der Art der Immobilie abhängt.


Der Rat der Stadt entscheidet heute Abend über die Anpassung. Mit Blick auf die Haushaltslage und die Hinweise der Kommunalaufsicht dürfte das Thema intensiv diskutiert werden. Sollte der Beschluss gefasst werden, gilt der neue Hebesatz bereits ab dem kommenden Jahr.


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  • Quelle(n): CASNews

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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