Samstag, 24. Oktober 2026
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Bild: CASNews / Nils Bettinger (Rathaus) / privat (Mario Rommel)

Einspruch gegen Bürgermeisterwahl: Mario Rommel legt Beschwerde ein

Stadt bestätigt Eingang des Verfahrens – Rat entscheidet nach Konstituierung

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Castrop-Rauxel. Bei der Bürgermeisterwahl im September trat auch Mario Rommel als Kandidat an – er erreichte 2,02 Prozent der Stimmen. Nun sorgt er mit Äußerungen und einem offiziellen Einspruch für Aufmerksamkeit. In den Kommentarspalten von CASNews stellte er unter anderem die Rechtmäßigkeit der Wahl infrage und sprach von angeblichen Manipulationen.


Rommel behauptete, es habe Unregelmäßigkeiten gegeben: Wähler seien in den Listen bereits abgehakt gewesen, Briefwahlunterlagen fehlerhaft oder möglicherweise falsch zugeordnet. Außerdem verwies er auf Internetausfälle am Wahltag in NRW. Konkrete Belege für diese Vorwürfe legte er allerdings nicht vor.


Auf Nachfrage bestätigte die Stadt Castrop-Rauxel, dass Rommel am 22. September im Wahlbüro form- und fristgerecht Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erhoben hat. Dieses Recht stehe jedem Wahlberechtigten zu. Grundlage sind die §§ 39, 40 und 46a des Kommunalwahlgesetzes NRW. Noch bis zum 19. Oktober können weitere Einsprüche eingereicht werden.


Wie die Stadt mitteilt, wird zunächst ein Wahlprüfungsausschuss eingesetzt, der die Eingaben prüft. Final entscheidet dann der Rat der Stadt über die Gültigkeit der Wahl. Gegen dessen Beschluss ist innerhalb eines Monats eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich. Die Konstituierung des neuen Rates ist für den 6. November angesetzt, anschließend sollen die Ausschüsse gebildet und das Verfahren zeitnah aufgenommen werden.


Unabhängig von Rommels Vorwürfen gilt die Wahl bis zu einer gegenteiligen Entscheidung als rechtskräftig. Bürgermeister Rajko Kravanja (SPD) hatte die Wahl im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit gewonnen.


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Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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