Bis zu 450 Plätze: Neue Flüchtlingsunterkunft an der B235 geplant
Rat entscheidet über Grundstücksvermietung – Stadt erwartet Entlastung, Fragen zu Vertrag und künftiger Flächennutzung noch offen
- 17.09.2026 um 18:48
- Castrop-Rauxel
Der Stadtrat berät in seiner kommenden Sitzung am Donnerstag, 24. September, ab 17.00 Uhr über eine geplante Zentrale Unterbringungseinheit (ZUE) des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Einrichtung soll auf dem Gelände des ehemaligen Steinkohlekraftwerks Rauxel an der B235 entstehen. Der Rat wird über die Grundstücksvermietung an das Land NRW abstimmen.
Bis zum 31. Dezember 2025 bestand an gleicher Stelle die Notunterkunft für Geflüchtete der Bezirksregierung Münster. Mit Ablauf des Mietvertrages Ende 2025 wurde diese abgebaut. Seit Anfang 2026 nutzt die Stadt für die vom Land zugewiesenen Personen wieder eigene Unterkünfte. Ab Januar 2026 wurden schrittweise erneut Zuweisungen von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgenommen. Zwar hat sich die Geschwindigkeit der Zuweisungen im Vergleich zu den Jahren nach 2015 und dem Zuzug infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine spürbar verringert, dennoch bedeutete dies für die Stadt Castrop-Rauxel zu Jahresbeginn wieder einen höheren personellen und finanziellen Aufwand.
Mit der geplanten ZUE könnte die Stadtverwaltung entlastet werden. In der Einrichtung könnten künftig bis zu 450 Menschen Schutz finden, wodurch einige bislang angemietete Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stünden. Dies würde sowohl zu einer erheblichen finanziellen Ersparnis führen als auch den Wohnungsmarkt in Castrop-Rauxel zusätzlich entlasten. Auch der Aufwand für Ausstattung, Betrieb und Instandhaltung städtischer Unterkünfte würde sich bei einer Reduzierung deutlich vermindern. Verbleibende kommunale Unterkünfte könnten zudem konzeptionell weiter verbessert werden.
Die Inbetriebnahme der ZUE würde außerdem eine deutliche Reduzierung der kommunalen Aufnahmeverpflichtungen bedeuten. Durch die Erfüllung der Aufnahmequoten ließen sich Bedarfe an Schul- und Betreuungsplätzen sowie benötigte Ressourcen in Kindertageseinrichtungen verlässlicher prognostizieren, was eine effizientere Personal- und Raumplanung ermöglicht.
Der Bau der ZUE erfolgt aus Landesmitteln. Weder der Bau der neuen Feuer- und Rettungswache noch die mögliche Sportplatzplanung der Stadt Castrop-Rauxel werden dadurch beeinträchtigt oder beeinflusst.
Mit der geplanten Vermietung wird das für die ZUE vorgesehene Grundstück allerdings für die Dauer der Nutzung durch das Land gebunden und steht in dieser Zeit nicht für andere Zwecke zur Verfügung. Das ist auch vor dem Hintergrund des knappen kommunalen Flächenangebots von Bedeutung: Die städtische Wirtschaftsförderung weist aktuell darauf hin, dass sich keine städtischen Flächen in der Vermarktung befinden. Ob und in welchem Umfang das für die ZUE vorgesehene Grundstück alternativ für eine gewerbliche Entwicklung oder andere Nutzungen zur Verfügung gestanden hätte, geht aus der bisherigen Mitteilung der Stadt allerdings nicht hervor.
Über die weitere Entwicklung soll weiterhin über die Presse informiert werden. Zudem ist zu gegebener Zeit eine Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zu Betrieb, Unterbringungsbedingungen und -prozessen einer Landeseinrichtung geplant.
In der Ratsberatung dürfte sich auch zeigen, ob einige bislang offene Punkte noch konkreter beantwortet werden. Dazu gehören insbesondere die Dauer und die Konditionen der Grundstücksvermietung an das Land, die konkrete Höhe der erwarteten finanziellen Entlastung für Castrop-Rauxel und die Frage, wie viele bislang angemietete Wohnungen tatsächlich aufgegeben werden könnten. Auch die langfristige Perspektive des Grundstücks dürfte von Interesse sein – gerade angesichts des begrenzten kommunalen Flächenangebots.
Die Ratssitzung am Donnerstag, 24. September, ab 17.00 Uhr kann im Ratssaal, Europaplatz 1, vor Ort verfolgt werden oder online über www.castrop-rauxel.de/RatsTV.
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- Quelle(n):
Autor
Nils Bettinger
Gründer und Redaktionsleiter.
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