Sonntag, 25. Oktober 2026
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Beschlossen: Grundsteuer B steigt ab 2026 auf 870 Prozent

Stadt erläutert Hintergründe und Gründe für notwendige Anpassung

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Die Stadt Castrop-Rauxel wird den Hebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar 2026 von bislang 825 auf 870 Prozent anheben. Der entsprechende Beschluss wurde am 11. Dezember im Rat der Stadt gefasst. Nach Angaben der Verwaltung ist dieser Schritt notwendig, um die kommunalen Finanzen zu sichern und die mit der Grundsteuerreform angestrebte Aufkommensneutralität zu gewährleisten.


Was ist die Grundsteuer B?


Die Grundsteuer B betrifft bebaute und unbebaute Grundstücke, also insbesondere Wohnhäuser, Mietobjekte und Gewerbeimmobilien. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen und finanziert zentrale Aufgaben wie Schulen, Kitas, Straßen, Feuerwehr, Stadtverwaltung und soziale Leistungen.


Hintergrund: Grundsteuerreform und neue Berechnungen


Mit der Grundsteuerreform, die ab 2025 umgesetzt wird, wurden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Ziel war eine gerechtere und verfassungskonforme Berechnung der Steuer. Die eigentliche Steuerhöhe ergibt sich aus dem vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag und dem von der Kommune festgelegten Hebesatz.


Castrop-Rauxel hatte den Hebesatz seit 2016 unverändert bei 825 Prozent belassen und diesen Wert auch 2025 – im ersten Jahr nach der Reform – beibehalten. Damit lag die Stadt sogar leicht unter der Empfehlung des Landes Nordrhein-Westfalen, das für eine aufkommensneutrale Umsetzung einen Hebesatz von 826 Prozent berechnet hatte.


Warum reicht der bisherige Hebesatz nicht mehr aus?


Im Laufe des Jahres 2025 kam es bei vielen Grundstücken zu nachträglichen Korrekturen der Messbeträge durch die Finanzämter. In der überwiegenden Zahl der Fälle wurden diese Messbeträge nach unten korrigiert. Die Folge: geringere Grundsteuerzahlungen.


Nach Angaben von Stefan Brenk, Bereichsleiter Finanzen der Stadt Castrop-Rauxel, führt diese Entwicklung bis zum Jahresende 2025 zu einem Minderertrag von rund 850.000 Euro. Angesichts der ohnehin angespannten Haushaltslage könne die Stadt diesen Einnahmeverlust nicht dauerhaft kompensieren.


Kein Mehrertrag, sondern Ausgleich


Der Rat hat deshalb beschlossen, den Hebesatz um 45 Prozentpunkte anzuheben. Laut Stadtverwaltung dient diese Anpassung ausschließlich dazu, das ursprünglich vorgesehene Gesamtsteueraufkommen wieder zu erreichen. Es gehe ausdrücklich nicht um zusätzliche Einnahmen, sondern um die Sicherung der bestehenden Finanzgrundlage.


Für das Jahr 2026 rechnet die Stadt mit einem Haushaltsdefizit von rund 46 Millionen Euro. Stabile Einnahmen sind daher notwendig, um die gesetzlichen Pflichtaufgaben und kommunalen Leistungen weiterhin erfüllen zu können.


Grundsteuer A bleibt unverändert


Der Hebesatz der Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Betriebe betrifft, soll weiterhin bei 600 Prozent bleiben.


Warum keine unterschiedlichen Hebesätze?


Die Stadt hatte im Zuge der Reform bewusst darauf verzichtet, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzuführen. Ausschlaggebend waren rechtliche Unsicherheiten und wirtschaftliche Risiken. Diese Einschätzung wurde inzwischen durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt, das differenzierte Hebesätze als Verstoß gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit bewertet.


Rechtliche Entwicklung weiter im Blick


Obwohl der Bundesfinanzhof das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuerreform, das auch in Nordrhein-Westfalen gilt, jüngst für verfassungsgemäß erklärt hat, ist eine weitere Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht möglich. Entsprechende Verfassungsbeschwerden wurden bereits angekündigt.


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  • Quelle(n): Stadt Castrop-Rauxel & CASNews

Autor

Nils Bettinger

Nils Bettinger

Gründer und Redaktionsleiter.
Hält den Kopf für alles hin.

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